| Hier finden Sie einige Fragen zum Thema Haushaltshilfe aus Polen:
1.) Entspricht unsere Dienstleistung den Rechtvorschriften? 2.) Was bedeutet 24-Stunden-Anwesenhheits-Betreuung? 3.) Wie sind die Rahmenbedingungen? 4.) Wie lange dauert es bis zur Anreise Ihrer Haushaltshilfe? 5.) Wie sind die Sprachkenntnisse? 6.) Findet ein Wechsel der Haushaltshilfen statt? 7.) Wer sind Ihre Ansprechpartner in Deutschland? 8.) Warum gibt es eine Bearbeitungsgebühr? 9.) Wann sind die Fälligkeiten der Zahlungen? 10.) Wie sind die Kündigungsfristen?
Entspricht unsere Dienstleistung den Rechtvorschriften? Die Haushaltshilfen sind bei uns angestellt und werden von uns nach Deutschland entsendet, wobei sie weiterhin unserem Weisungsrecht unterliegen. In Polen sind unsere Haushaltshilfen bei allen notwendigen Behörden angemeldet und kranken- sowie sozialversichert. Seit dem Beitritt Polens zur EU am 1. Mai 2004 in Verbindung mit dem europäischen Aufenthaltsgesetz vom 1. Januar 2005 ist die Entsendung von Dienstleistungspersonal nach Deutschland legal. Es sind für Sie keine Behördengänge notwendig, da Sie nicht als Arbeitgeber fungieren, sondern direkt eine polnische Firma mit der Dienstleistung beauftragt haben.

Was bedeutet 24-Stunden-Anwesenhheits-Betreuung? Das Haushaltspersonal wohnt bei Ihnen in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus und ist für Sie 24 Stunden täglich direkt erreichbar und kann in einem Notfall unmittelbar eingreifen. Diese Betreuung bedeutet nicht, dass die Arbeitszeit 24 Stunden dauert. Die täglichen Arbeitszeiten werden mit Ihnen besprochen und vertraglich festgelegt. Jeder Mensch benötigt Ruhe und Erholung von der Arbeit, so dass Pausen und längere freie Zeiten - ein ganzer oder 2 halbe Tage pro Woche – selbstverständlich sind.

Wie sind die Rahmenbedingungen? Für Ihre Haushaltshilfe muss ein Zimmer zur Verfügung stehen. Nutzung von Bad/Dusche und Toilette muß sichergestellt werden. Übernachtung und Verpflegung sind für Ihre Betreuerin frei und bei der Anreise muss Sie von Bus oder Bahn abgeholt werden, fall sie nicht direkt zu Ihnen nach Hause anreist.
Da Sie sich für diese Form der täglichen Betreuung entschieden haben, sind Sie bereit, eine zuerst fremde Person in Ihren Haushalt und in Ihre Familie aufzunehmen und sie zu akzeptieren.

Wie lange dauert es bis zur Anreise Ihrer Haushaltshilfe? Die Auswertung Ihres Fragebogens zu Ihren Wünschen und Anforderungen und die entsprechende Auswahl einer geeigneten Mitarbeiterin dauert einige Tage. In engem Kontakt mit Ihnen wird dann der Dienstvertrag erstellt.
Hinzu kommt, dass vor Antritt einer Auslandsentsendung jeweils eine Meldung beim polnischen Sozialversicherungsträger Pflicht ist. Dies dauert einige Tage, ebenso die Organisation der Anreise. Insgesamt benötigen wir etwa 14 – 20 Tage von dem Erhalt Ihrer Anforderung bis zum Beginn der Betreuung. In begründeten Ausnahmefällen und bei Entsprechendem einsatzfähigen Personal ist auch eine kurzfristigere Entsendung möglich.

Wie sind die Sprachkenntnisse? Wir entsenden nur Haushaltshilfen, die deutsch sprechen können. Wir unterscheiden 2 Stufen: A Deutsch verstehen gut und sprechen gut B Deutsch verstehen ausreichend und sprechen ausreichend

Findet ein Wechsel der Haushaltshilfen statt? Wir beschäftigen älteres Personal, welches nicht mehr so sehr in die Familie eingebunden ist und können dieses für einen längeren Zeitraum entsenden. Unser jüngeres Personal entsenden wir in der Regel für 2-3 Monate, damit der Kontakt zur Familie und zur Heimat erhalten bleibt. Die Motivation, Einsatzfreude und Zufriedenheit des Personals würden bei einem längeren Auslandsaufenthalt erheblich belastet werden - dies können wir weder gegenüber unseren Mitarbeiterinnen noch gegenüber Ihnen verantworten! Daher findet nach Vereinbarung ein Wechsel der Haushaltshilfen statt. Sie werden von nur zwei Mitarbeiterinnen im Wechsel betreut! Im Falle einer Erkrankung oder als Urlaubsvertretung wird nach Möglichkeit die Ihnen bekannte zweite Hilfe eingesetzt. Falls die „Chemie“ zwischen Ihnen und der ausgesuchten Haushaltshilfe einmal nicht stimmen sollte oder nicht lösbare Probleme auftreten sollten, ist ein Personalwechsel viel leichter. Bei den regelmäßigen Wechseln arbeiten die beiden Haushaltshilfen einen Tag zusammen, um eine umfassende Übergabe zu gewährleisten.

Wer sind Ihre Ansprechpartner in Deutschland? Zwei Ansprechpartner, die Sie von der ersten Kontaktaufnahme an und während der gesamten Vertragslaufzeit betreuen.
Diese Ansprechpartner stehen in direktem Kontakt mit uns und können vor Ort notwendige Entscheidungen trefen und Maßnahmen ergreifen und Hilfestellung bei Fragen oder Problemen geben. Alle weiteren Informationen erhalten Sie dann direkt von unseren Kollegen.

Warum gibt es eine Bearbeitungsgebühr? Bis zum Beginn des Einsatzes Ihrer Haushaltshilfe entstehen uns zahlreiche einmalige Kosten, die wir über die Bearbeitungsgebühr abdecken müssen. Daher ist dies Gebühr auch für Sie nur einmalig zu entrichten – und nicht jedes Jahr wie bei vielen Vermittlungsagenturen. Diese Kosten entstehen unter anderem durch:
-verstärkten Personaleinsatz für Ihre Erstbetreuung -individuelle Ausarbeitung des Dienstvertrages mit uns -notwendige Übersetzungen und Koordinationsaufgaben -EDV-Bearbeitung aller neuen Daten -zu entrichtende Gebühren -höhere Kosten für intensivere Kommunikation (Telefon, Internet...) usw.

Wann sind die Fälligkeiten der Zahlungen? Die Bearbeitungsgebühr und die Reiskostenerstattung für Ihre neue Haushaltshilfe werden fällig, wenn die Haushaltshilfe bei Ihnen eintrifft. Sie erhalten von uns eine entsprechende Abrechnung für die Bearbeitungsgebühr, die Reisekostenerstattung erfolgt direkt an die Mitarbeiterin.
Die erste Rechnung für unsere Dienstleistungen ist zahlbar am Ende des Monats. Alle weiteren vereinbarten monatlichen Zahlungen sind jeweils bis zum 7. des laufenden Monats zu begleichen. Die Reisekosten werden zu Beginn und am Ende des Einsatzes fällig und sind direkt an die Haushaltshilfe zu zahlen.
 Wie sind die Kündigungsfristen? Eine Kündigung unseres Dienstvertrages ist an eine Frist von 7 Tagen gebunden. Diese Frist gilt für beide Vertragspartner und ist nur in schriftlicher Form gültig.
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