Quelle: WISO von Anja Utfeld, 21.2005
Pflegekräfte aus Osteuropa (Polen)
Die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen übersteigt häufig die psychischen und körperlichen Kräfte einer Familie. Professionelle Haushaltshilfe aus Deutschland können sich viele nicht leisten. Oft sind Betreuerinnen aus Osteuropa (Polen) die einzige bezahlbare Alternative zum Pflegeheim.
Seit 1. Januar 2005 ist die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland als Haushaltshilfe erlaubt. Darüber hinaus dürfen die Osteuropäer nur als Haushaltshilfen eingestellt werden.
Die Pflege ist ausdrücklich verboten. Doch: Wo endet die Hausarbeit, wo beginnt die Pflege? Gesetzlich genaue Unterscheidung Das Sozialgesetzbuch unterscheidet konkret zwischen Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Zur Grundpflege gehören Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen und Putzen. Die ausländischen Haushaltshilfen dürfen "alle Arbeiten verrichten, für die man keine medizinischen Vorkenntnisse braucht", sagt Klaus Schuldes von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV). Körperpflege und Hilfe bei der Ernährung seien in diesem Rahmen durchaus zulässig. Das selbe gelte für die Unterstützung bei der Mobilität des Patienten, wie zum Beispiel die Hilfe beim Treppensteigen oder beim Aufstehen. Für Tätigkeiten, wie zum Beispiel Verbandswechsel oder das Verabreichen von Medikamenten, seien hingegen medizinische Vorkenntnisse notwendig. Das dürfe die Haushaltshilfe nicht, so Schuldes weiter.
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