| WISO
Chat: Pfegekräfte aus Osteuropa
Antworten von Hermann Plagemann
Prof. Dr. Hermann Plagemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht aus Frankfurt am Main, gab im WISO-Chat Antworten zum Thema 'Pfegekräfte aus Osteuropa in Deutschland'.
24.01.2005 Frage: Wurden nicht auch für die Pflege die Ein-Euro-Jobs geschaffen? Hermann Plagemann: Nein, die Ein-Euro-Jobs sind für Arbeiten im öffentlichen Interesse reserviert, das heißt, für Arbeiten, die nicht in Konkurrenz zu normalen Beschäftigungen treten.
Frage: Kann eine Haushaltshilfe auch freiberuflich oder selbstständig arbeiten?
Plagemann: Gesetzgeber und Sozialbehörden sehen Haushaltshilfen prinzipiell nicht als Selbständige an. Man müsste dazu nachweisen, dass die Haushaltshilfe nicht nur frei von Weisungen tätig wird, sondern auch ein eigenes "Unternehmerrisiko" trägt. Das ist typischerweise bei Haushaltshilfen nicht der Fall.
Frage: Kann ich für meine pflegebedürftige Mutter einen Pflegedienst mit Sitz in Polen auf privater Basis anstellen. Sie bekommt Pflegegeld nach Stufe 2. Was ist beim Abschluss eines solchen Pflegevertrages zu berücksichtigen? Plagemann: Auch wenn Selbständige nicht auf eine Arbeitserlaubnis für eine Tätigkeit in Deutschland angewiesen sind, bedürfen die aus Polen hierher geschickten Pflegekräfte eine Arbeitserlaubnis.
Frage: Warum zahlen die Krankenkassen nur die Wucherpreise im Pflegeheim? Warum werden private Pflegewillige mit behördlichen Schikanen davon abgehalten, eine Pflegebedürftige Person im eigenen Haus aufzunehmen und zu pflegen? Plagemann: Es geht zum einen um die Sicherstellung der Pflegequalität, zum anderen um die Sicherstellung der Rechte der Personen, die tatsächlich Pflegen. Und schließlich um den innländischen Arbeitsmarkt.
Links
|